HerzHundKopf Hundezentrum
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Betreuungsvertrages und werden vom Hundebesitzer mit Unterzeichnung anerkannt.
1. Leistungen der Hundepension
Die Hundepension HerzHundKopf verpflichtet sich, den Hund artgerecht zu beherbergen, zu verpflegen und zu betreuen. Dabei werden die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes sowie aller Nebenbestimmungen beachtet.
2. Gesundheit und Impfungen
2.1 Der Hundebesitzer versichert, dass der Hund sein Eigentum ist, gesund, geimpft, entwurmt und frei von Parasiten übergeben wird.
2.2 Der Hund muss zum Zeitpunkt der Aufnahme einen gültigen Impfschutz gegen folgende Krankheiten aufweisen: Tollwut, Leptospirose, Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Parainfluenza.
2.3 Die Impfungen müssen spätestens 4 Wochen vor Aufnahme erfolgt sein.
2.4 Der Hund ist spätestens 4 Tage vor Beginn des Aufenthaltes mit einer Wurmkur zu behandeln.
2.5 Der gültige Impfpass ist im Original während der gesamten Aufenthaltsdauer bei der Hundepension zu hinterlegen.
2.6 Die Hundepension ist berechtigt, die Aufnahme bei fehlendem oder unzureichendem Impfschutz zu verweigern.
2.7 Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Besitzer sämtliche hierdurch entstehenden Kosten (z. B. Desinfektion, Mitbehandlung anderer Hunde).
2.8 Trotz aller Vorsorge kann es in Ausnahmefällen zu Parasitenbefall kommen; hierfür übernimmt die Hundepension keine Haftung.
3. Haftung und Versicherung
3.1 Der Hundebesitzer versichert, dass für den Hund eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung besteht und hinterlegt eine Kopie der Police bei Abgabe.
3.2 Für alle vom Hund verursachten Schäden haftet der Hundebesitzer in vollem Umfang, sofern diese nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Hundepension verursacht wurden.
3.3 Die Aufnahme des Hundes erfolgt auf eigenes Risiko des Hundebesitzers.
3.4 Bei durch Unfall oder Krankheit verstorbenen Hunden kann – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – kein Schadenersatz verlangt werden.
3.5 Sollte der Hund trotz sorgfältigster Aufsicht abhandenkommen oder versterben, haftet die Hundepension nur bei grober Fahrlässigkeit. In allen anderen Fällen ist die Haftung auf maximal 400,– € begrenzt.
3.6 Für mitgebrachte Gegenstände (z. B. Körbchen, Decken, Spielzeug) übernimmt die Hundepension keine Haftung.
4. Tierärztliche Versorgung
4.1 Der Hundebesitzer räumt der Hundepension das Recht ein, den Hund bei Erkrankung oder Verletzung einem Tierarzt ihrer Wahl vorzustellen und behandeln zu lassen.
4.2 Sämtliche hierdurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Hundebesitzers.
5. Verhalten des Hundes
5.1 Zeigt ein Hund während des Aufenthaltes starkes Aggressionsverhalten (Beißen) gegenüber Menschen, ist die Hundepension berechtigt, die Betreuung abzubrechen. Der Hund ist in diesem Fall vom Besitzer unverzüglich abzuholen.
5.2 Hunde, die Aggressionsverhalten gegenüber Menschen zeigen oder in der Vergangenheit auffällig geworden sind, dürfen nur mit geeignetem, vom Hundebesitzer mitgebrachtem Maulkorb aufgenommen werden.
5.3 Läufige Hündinnen können nur auf eigenes Risiko des Besitzers aufgenommen werden. Für Folgen wie eine ungewollte Deckung wird keine Haftung übernommen; sämtliche Kosten trägt der Hundebesitzer.
6. Rudelhaltung
6.1 Der Hundebesitzer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sein Hund auf dem eingezäunten Gelände im Rudel gehalten wird, es sei denn im Betreuungsvertrag ist ausdrücklich eine Einzelunterbringung gewünscht.
6.2 Ihm sind die Risiken der Rudelhaltung (z. B. Beißereien, Verletzungen) bekannt und er übernimmt alle damit verbundenen Gefahren.
6.3 Eventuelle Tierarztkosten aufgrund von Verletzungen durch andere Hunde im Rudel trägt der Hundebesitzer selbst.
7. Abholung und Nichtabholung
7.1 Der Hund ist am vereinbarten Tag abzuholen.
7.2 Bei Nichtabholung verlängert sich der Vertrag automatisch, und es fällt der reguläre Tagessatz für jeden zusätzlichen Tag an.
7.3 Nach 10 Tagen unentschuldigter Nichtabholung ist die Hundepension berechtigt, den Hund an einen Tierschutzverein ihrer Wahl weiterzugeben. Alle hierdurch entstehenden Kosten trägt der Hundebesitzer.
8. Preise, Zahlung und Stornierung
8.1 Der Gesamtbetrag ist im Voraus für die gesamte vereinbarte Aufenthaltsdauer zu entrichten.
8.2 Abgerechnet wird nach Anwesenheitstagen; Ankunfts- und Abreisetag zählen voll mit.
8.3 Bei vorzeitiger Abholung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
8.4 Es gilt die bei Aufnahme gültige Preisliste.
8.5 Stornierungskosten: 60 Tage vor Urlaubsbeginn- 30% des Gesamtbetrages/ 30 Tage vor Urlaubsbeginn-70% des Gesamtbetrages/ 14 Tage vor Urlaubsbeginn- 90% des Gesamtbetrages
9. Foto- und Filmaufnahmen
Der Hundebesitzer erklärt sich damit einverstanden, dass Foto- und Filmaufnahmen seines Hundes zu Werbe- und Dokumentationszwecken verwendet und veröffentlicht werden dürfen. Ein Anspruch auf Vergütung besteht nicht. Ein schriftlicher Widerspruch ist jederzeit möglich.
10. Sonstiges
10.1 Der Hundebesitzer bestätigt, dass alle Angaben zum Hund vollständig und wahrheitsgemäß sind.
10.2 Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Gummersbach.
10.3 Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt.